Ein Strafverfahren ist eine belastende und unangenehme Angelegenheit. Wer hat schon gern mit der Polizei zu tun? Für Betroffene ist es sehr wichtig möglichst keine Fehler zu machen und Ruhe zu bewahren. Nachfolgend wollen wir Ihnen aus unserer langjährigen Erfahrung die #5 wichtigsten Ratschläge vom Fachanwalt für Strafrecht mitgeben, die man im Strafverfahren als Beschuldigter unbedingt beachten sollte.

• #1. Sie haben das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es umfassend. Bei Vernehmungen des Beschuldigten im Strafverfahren ist dieser über sein Recht keine Angaben zur Sache zu machen ausdrücklich zu belehren. Dieses Schweigerecht ist ein essenzielles Grundrecht des Verdächtigen in einer Strafsache. Es gilt für alle Vernehmungen oder Befragungen, ob durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht oder den Richter. Aus unserer Erfahrung gibt es für den Mandanten im Strafrecht keinen wichtigeren Ratschlag, als solange zu schweigen, bis er sich mit einem professionellen Fachanwalt für Strafrecht oder spezialisierten Rechtsanwalt besprochen hat. Nutzen Sie Ihr Recht und machen Sie sich im Strafverfahren nicht zum Beweismittel gegen sich selbst. Auch führen Sie keine informellen Gespräche mit den Polizisten. Sie sind nicht verpflichtet zu polizeilichen Ladungen zu erscheinen, lediglich zu Ladungen durch Staatsanwaltschaft und Gericht müssen Sie persönlich erscheinen.

• #2. Wenn man mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert wird, gehen einem sehr viele Gedanken und Fragen durch den Kopf. Was hat die Polizei wirklich gegen mich in der Hand? Was wird als nächstes geschehen? Werde ich bestraft oder ist auch die Einstellung des Strafverfahrens, eventuelle gegen Auflage zu erreichen? Wie hoch fällt eine mögliche Geldstrafe oder Freiheitsstrafe aus? Kann die Haftstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden? Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei und wie verhalte ich mich gegenüber meinen Angehörigen? Bewahren Sie in jedem Fall Ruhe und versuchen Sie gelassen zu bleiben. Egal um welche Straftat es auch geht, Sie haben in Ihrem Leben sicher schon vieles bewältigt, also werden Sie auch mit dieser Situation irgendwie zurechtkommen. Nur wenn Sie Ruhe bewahren, können Sie überlegt handeln und vor allem Regel #1. beachten. Um die Fragen beantworten zu können, wird von uns vollständige Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und Beweismittel genommen und dann ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Mandanten geführt. Anschließend versuchen wir die Einstellung des Verfahrens oder eine günstige Erledigung bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zu erzielen.

• #3. Bei einer Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses (Hausdurchsuchung) gelten oben #1. und #2. in ganz besonderem Maße. Verweigern Sie die Aussage! Hier gibt es noch einige weitere wichtige Regeln zu beachten, insbesondere ist bei der Durchsuchung der Wohnung das Grundrecht gemäß Artikel 13 GG über die Unverletzlichkeit der Wohnung unbedingt zu gewährleisten. Wir haben für Sie in einem weiteren Artikel das Thema Durchsuchung und was es hierbei zu beachten gibt umfangreich erläutert.

• #4. Bei Kontakt mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gilt es ruhig und beherrscht zu handeln und keinen Widerstand zu leisten oder gar aggressiv oder unfreundlich aufzutreten. Ein solches Verhalten hilft keinesfalls weiter.
Im Übrigen sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

• #5. Im Falle einer Strafsache in der Sie als Beschuldigter betroffen sind, sollten Sie nach dem Sie die obigen Regeln beherzigen unbedingt einen spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht oder einen professionell im Strafrecht tätigen Anwalt hinzuziehen, da Sie hierdurch Ihre Rechte wahren und häufig auch das Strafverfahren im Wege der Einstellung beendet wird. Durch die Vertretung und professionelle Arbeit eines Rechtsanwalts im Strafrecht werden Fehler vermieden und häufig ein gutes Ergebnis erzielt.

Sie erreichen uns per Tel: 06021/ 422 92 90, in dringenden Fällen mobil 0160/90 79 27 18 rund um die Uhr und am Wochenende.
Für alle Fragen zu Ihrer Strafsache steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Matthias Kümpel gerne zur Verfügung.