Befund nicht erhoben oder fehlerhafte Aufklärung?
Die rechtliche Abgrenzung zwischen einem ärztlichen Befund-, Diagnose oder Beratungsfehler ist ein Dauerbrenner des Arzthaftungsrechts. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Urteil vom 11. April 2017 – VI ZR 576/15) ,welche den Bereich der Gynäkologie und Krebsvorsorge betrifft, hierzu nochmals nach dem Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit unterschieden. Sachverhalt: Die Klägerin stellte sich bei der […]