Ihr Rechtsanwalt und Experte für Medizinrecht in Aschaffenburg

Medizinrecht ist eine rechtlich vielschichtige und verzweigte Angelegenheit. Geregelt werden die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben wird das Fachgebiet durch die Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes geprägt. Die rechtliche Gestaltung der öffentlichen und privaten Gesundheitsversorgung bleibt eine dauernede Herausforung des Mediznrechts sowie des Gesetzgebers.

Lernen Sie unsere Beratungsschwerpunkte im Medizinrecht kennen:

  • Recht der medizinischen Behandlung
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Arbeitsrecht für Ärzte in Klinik und Praxis
  • Vergütungsrecht der Ärzte und Zahnärzte
  • Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Strafverteidigung
  • Recht der Pflegeversicherung
  • Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte
  • Approbation, Erteilung, Ruhen und Entzug
  • Arzthaftung
  • Haftung der Heilberufe (Hebamme, Notfallsanitäter, Rettungsassistent,
    Tierarzt, Heilpraktiker, Apotheker, Physiotherapeut)
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte und Heilberufe
  • Vertragsgestaltung für Ärzte und Zahnärzte
  • Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
  • Apothekenrecht
  • Werbe- und Wettbewerbsrecht der Ärzte und Apotheker

Topics und Themen im Medizinrecht:

Arzthaftungsrecht (Haftung auf Schadenersatz und Schmerzensgeld) , Zahnarztrecht, ärztliches und zahnärztliches Honorarrecht (GOÄ, GOZ), Recht der Medizinprodukte, Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (Kassenarztrecht), Arztstrafrecht, Gründung ambulanter Pflegedienste, Werberecht, Apothekenrecht, Arzneimittelrecht, Approbation, Berufsrecht der Heilberufe, ärztliches/zahnärztliches Disziplinarrecht, Arztstrafrecht, Compliance-Beratung. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe (Gründung und Auseinandersetzung der Gemeinschaftspraxis, Medizinisches Versorgungszentrum, Chefarztvertrag, Honorararztvertrag), Übergabe und Veräußerung von Arzt- und Zahnarztpraxen, Nachbesetzungsverfahren und Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Rechtsanwalt Matthias Kümpel besitzt die besonderen theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts für Medizinrecht, welche er durch eine theoretische Prüfung nachgewiesen hat (§§ 4, 4a und 6 der Fachanwaltsordnung) und besucht hierzu laufend medizinrechtliche Fortbildungsveranstaltungen.