Wenn Sie als Beschuldigter seitens der Staatsanwaltschaft oder Polizei dem Vorwurf einer Straftat ausgesetzt sind, kann dies unter Umständen ihr ganzes Leben auf den Kopf stellen. Sie sollten daher im Strafrecht als Verteidiger besser einen Anwalt an Ihrer Seite auswählen, der besondere Qualifikationen und Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet nachweisen kann: einen Fachanwalt für Strafrecht.
Professionelle und erfolgreiche Strafverteidigung erfordert Erfahrung und ständige Fortbildung.
Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt neben seinem Beruf als Rechtsanwalt über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts gemäß § 13 Fachanwaltsordnung (FAO).
Eine effektive Verteidigung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige persönliche Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege.
Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Strafrecht vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO), die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.
Für die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht muss ein Anwalt die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO erfüllen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung im Strafrecht verfügen.
Besondere Kenntnisse (vgl. § 13 FAO) besitzt der Fachanwalt für Strafrecht in den Bereichen:
Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften
- Materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenverfahren / Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafrecht sowie Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht.
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse werden in einem speziellen Fachanwaltslehrgang, den der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss erworben.
Es ist fortlaufend die jährliche Fortbildungsverpflichtung im zeitlichen Umfang von 15 Stunden gegenüber der Rechtsanwaltskammer gemäß § 15 FAO unaufgefordert nachzuweisen.
Sofern Sie weitere Informationen oder eine anwaltliche Beratung wünschen, steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Matthias Kümpel in Aschaffenburg und bundesweit gern zur Verfügung.
Wichtiger Rat: Als Beschuldigter im Strafrecht immer Schweigen und niemals Angaben bei der Polizei machen, sofort einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Tel.: 06021/4229290
In dringenden Fällen wie Festnahme, Verhaftung oder Durchsuchung
sind wir rund um die Uhr über Handy: 0160/90792718 erreichbar.