Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg
Das Arbeitsrecht regelt wesentlich die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht). Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Die Ausgestaltung des Arbeitsrechts und speziell des Kündigungsschutzes erfolgt durch die nationalen Gerichte sowie durch den Europäischen Gerichtshof. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt oftmals durch eine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers.
Qualifizierte Beratung und engagierte Vertretung im Arbeitsrecht:
-Prüfung und individuelle Gestaltung von Arbeitsvertrag
-Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvereinbarung
-Rechtsfragen zur Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsfrist,
-Kündigungsschutzklage und Vertretung vor dem Arbeitsgericht
-Sozialauswahl, Abfindung und Sperrfrist.
-Arbeitsentgelt, Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung
-besonderer Kündigungsschutz bei Behinderung oder Gleichstellung
-Abmahnung, Krankheit, Zeugnis, Überstunden, Lohn Vergütung, Mobbing
-Wettbewerbsverbot und Karenzzahlung