Sie und Ihr rechtliches Anliegen stehen bei uns im Mittelpunkt.

Ihr Erfolg ist unsere wichtigste Aufgabe.

Das langjährige Vertrauen, dass uns seitens der Mandanten entgegengebracht wird, wissen wir zu schätzen und nehmen uns sehr viel Zeit für die intensive und qualifizierte Beratung und erfolgsorientierte anwaltliche Vertretung. Seien Sie willkommen ins unseren modernen Kanzleiräumen in zentraler Innenstadtlage von Aschaffenburg, direkt am Hauptbahnhof. Parkmöglichkeiten bestehen ganz in der Nähe im Parkhaus am Hauptbahnhof Aschaffenburg.Qualifikation und ständige Fortbildung sind für unsere fundierte anwaltliche Beratung unabdingbar.

Rechtsanwalt Matthias Kümpel besitzt die besonderen theoretischen Kenntnisse des Fachanwalts für Medizinrecht, welche er durch eine theoretische Prüfung nachgewiesen hat (§§ 4, 4a und 6 der Fachanwaltsordnung). Im Arzthaftungsrecht sind wir seit vielen Jahren ein kompetenter Partner unserer Mandanten. Arzthaftungsrecht meint die zivilrechtliche Haftung eines Arztes, einer Klinik oder eines anderen Leistungserbringers gegenüber einem Patienten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Pflichtverletzungen (Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Organisationsverschulden).  Wir bearbeiten laufend Arzthaftungsfälle aus  den Bereichen Orthopädie, Chirurgie, Geburtsschaden, Kinderheilkunde, Gynäkologie, Zahnmedizin, Anästhesie, Neonatologie, Neurochirurgie und Augenheilkunde.

Es besteht eine überragende Expertise mit Fachanwaltschaft, um die komplexen Fallgestaltungen rechtssicher zu bearbeiten und auch wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erzielen. Wir bilden uns ständig in Seminaren fort, um unsere Mandanten über die neusten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren zu können. So bieten wir Ihnen eine qualifizierte und verlässliche Beratung.

RA Matthias Kümpel ist auch als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung tätig, er steht seinen Mandanten bei allen Tatvorwürfen als Strafverteidiger zur Seite.

Im  Arbeitsrechts stehen wir Ihnen bei allen Fragen der Vertragsprüfung, bei Kündigungsschutzklagen, sowie Lohn- und Vergütungsfragen (z.B: Mindestlohn) zur Verfügung.

Im Versicherungsrecht beraten wir Sie gern, insbesondere zum Recht der privaten Krankenversicherung, zur Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei sind häufig unsere medizinirechtlichen Fachkenntnisse äußerst hilfreich. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und vertreten Sie selbstverständlich auch im Prozess vor Gericht.

Im Verkehrsrecht stehen Fragen zum Verkehrsunfall, Schadenersatz und Personenschaden sowie Schmerzensgeld aber auch die Sachmängelhaftung beim Autokauf sowie die Bearbeitung von Bußgeldsachen im Vordergrund.