Das Wichtigste zuerst: Bewahren Sie die Ruhe! Diese Situation wird vorübergehen. Schweigen Sie unbedingt zu allen Vorwürfen! Es ist wirklich das Wichtigste dass Sie bei der Polizei die Aussage verweigern! Rufen Sie uns sofort an: Mobil 0160/90792718 oder 06021/4229290. Auch als Angehöriger können Sie jederzeit 24h anrufen. Rechtsanwalt Matthias Kümpel wird den Betroffenen alsbald bei der Polizei oder in der Haftzelle aufsuchen. Nach der polizeilichen Festnahme, muss spätestens am nächsten Tag, eine Vorführung beim Ermittlungsrichter oder Haftrichter erfolgen, der über die Frage der Untersuchungshaft entscheidet. Bei diesem Termin wird Sie Fachanwalt für Strafrecht Matthias Kümpel professionell verteidigen.
Was erfahren Sie in diesem Beitrag zur U-Haft?
Wann kommt es überhaupt zu Untersuchungshaft? Wie kann man sich dagegen wehren? Wer ordnet die U-Haft an? Wie lange dauert die U-Haft? Was kann ein professioneller Fachanwalt für Strafrecht dafür tun, dass Sie oder ihr Angehörigen schnell wieder Freiheit kommen? Der Beitrag bietet Ihnen wichtige Hinweise und Orientierungen, ersetzt aber keinesfalls eine professionelle anwaltliche Beratung im Einzelfall, wie diese ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht bietet.
Was bedeutet Untersuchungshaft?
Das stärkste Zwangsmittel des Staates bildet die Untersuchungshaft. Die Anordnung der Untersuchungshaft ist besonders einschneidend für den betroffenen Menschen. Der Verlust der Freiheit bedeutet einen massiven Eingriff in seine Grundrechte und ist die schärfste Maßnahme, die dem Staat gegenüber dem Bürger zur Verfügung steht. Der Mensch wird plötzlich aus seinem sozialen Umfeld, der Familie und seiner Berufstätigkeit herausgerissen mit Handschellen gefesselt und gewaltsam in einer Justizvollzugsanstalt weggesperrt. Gerade zu Beginn der Untersuchungshaft kommt es zu einer starken Traumatisierung beim Betroffenen als auch bei den häufig nichtsahnenden Angehörigen. Hier ist ein Fachanwalt für Strafrecht mit viel Erfahrung, Verständnis und auch psychologischem Geschick sicher eine sehr gute Wahl.
Wie passen Untersuchungshaft und die Unschuldsvermutung zusammen?
Wenn Untersuchungshaft angeordnet wird, befinden wir uns im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (=Vorverfahren). Hier sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörden zuständig. Die Polizei ermittelt quasi unter dem Fokus und der Aufsicht der Staatsanwaltschaft (StA). Die Staatsanwaltschaft entscheidet z.B. ob der Erlass eines Haftbefehl für die Untersuchungshaft bei Gericht beantragt wird oder nicht. Die Behörde wird folglich als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ bezeichnet. Die Untersuchungshaft wird meist vom Ermittlungsrichter beim Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet. Die Untersuchungshaft wird angeordnet obwohl weder die Tatbegehung noch die Schuld des Betroffenen überhaupt feststeht. Zweck der U-Haft ist nicht die Bestrafung sondern die Sicherung des Strafverfahrens. Dies bedeutet, für den Betroffenen Tatverdächtigen gilt solange die Unschuldsvermutung fort, bis es in nach einer späteren gerichtlichen Hauptverhandlung tatsächlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Straftat kommt.
Wer ordnet Untersuchungshaft an?
Die Untersuchungshaft wird während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch den Ermittlungsrichter oder Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht auf einen Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet. In anderen Fällen, wenn die Staatsanwaltschaft schon eine Anklage bei Gericht erhoben hat, wird die U-Haft vom Gericht angeordnet, welches auch für die anstehende Hauptverhandlung zuständig ist.
Wie lange dauert die Untersuchungshaft?
Die maximale Dauer der Untersuchungshaft beträgt 6 Monate. Eine Fortdauer über 6 Monate hinaus darf nur erfolgen, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund die längere Fortdauer rechtfertigen. Nach 6 Monaten Dauer erfolgt, ohne dass dies beantragt werden muss, eine besondere Haftprüfung durch das zuständige Oberlandesgericht. Beim Haftgrund der Wiederholungsgefahr beträgt die maximale Dauer der U-Haft 12 Monaten.
Was bedeutet dringender Tatverdacht?
Voraussetzung der Untersuchungshaft ist, dass ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund der bisherigen Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Betroffene auch tatsächlich der Täter der ihm vorgeworfenen Straftat ist. Bloße Vermutungen oder schwache Indizien der Begehung der Straftat durch die Person reichen für die Anordnung von U-Haft keinesfalls aus. Zweck der Untersuchungshaft soll nicht die Bestrafung sein, sondern allein die Sicherung des Strafverfahrens.
Welche gesetzlichen Haftgründe gibt es?
Neben dem oben erläuterten dringenden Tatverdacht, also der hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Person die Straftat auch tatsächlich begangen hat, muss noch ein gesetzlicher Haftgrund vorliegen. Folgende Gründe für die U-Haft sind gesetzlich in den §§ 112 ff. der Strafprozessordnung geregelt:
• Flucht
• Fluchtgefahr
• Verdunklungsgefahr
• Wiederholungsgefahr
• Verdacht eines Schwerstverbrechens
Ist die Untersuchungshaft verhältnismäßig?
Untersuchungshaft darf nicht angeordnet werden darf, „wenn sie zu der Bedeutung der Sache und am Ende des Strafverfahrens zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht. Es wäre also beispielsweise sicher unverhältnismäßig eine Person in Haft zu nehmen, die nicht vorbestraft ist und die eine ganz geringe Menge Betäubungsmittel unbefugt besessen oder einen einfachen Ladendiebstahl mit geringem Wert begangen haben soll.
Was bedeutet der Beschleunigungsgrundsatz bei Untersuchungshaft?
Der verfassungsrechtlich verankerte Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen verlangt bezogen auf das in Rede stehende Strafverfahren, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Geschwindigkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (BVerfGE 20, 45; 36, 264, 273). Kommt es zu vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen, wobei es auf eine wie auch immer geartete Vorwerfbarkeit nicht ankommt, liegt ein Verstoß gegen Artikel 2 Abs. 2 S. 2 GG vor (vgl. BVerfGE 20, 45, 50). Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht wird gegen eine vermeidbare Verfahrensverzögerung vorgehen und für die baldige Entlassung des Mandanten aus der Untersuchungshaft kämpfen.
Welche Rechte hat der Betroffene gegen die Untersuchungshaft?
Zunächst ist es natürlich das Ziel der Verteidigung die Untersuchungshaft mit aller Kraft zu vermeiden. Hierzu ist gegen den dringende Tatverdacht und den Haftgrund zu argumentieren. Es sind vom Strafverteidiger alle für den Mandanten sprechenden Umstände deutlich mit Nachdruck vorzubringen. Gegen eine gerichtlich angeordnete Untersuchungshaft kann nach eingehender Beratung durch den Strafverteidiger, frühestens nachdem der Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakten erhalten hat, mündliche Haftprüfung (gleiches Gericht zuständig welches den Haftbefehl erlassen hat, mündliche Verhandlung) oder Haftbeschwerde (übergeordnetes Gericht ist zuständig, schriftliches Verfahren) beantragt werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Matthias Kümpel ist als erfahrener Strafverteidiger in Aschaffenburg, im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit tätig.
Gerne bieten wir Ihnen eine professionelle Beratung vom Fachanwalt für Strafrecht. Bitte kontaktieren Sie uns. Bei Festnahmen oder Durchsuchungen können Sie uns rund um die Uhr anrufen. Mobil oder WhatsApp: 0160/90792718 Telefon: 06021/4229290 oder gern per E-Mail: kanzlei@recht-ab.de oder Kontaktformular.